Der hl. Franz von Assisi und das Ewige Rom

  • 2 Übernachtungen im 4-Sterne-Park-Hotel-Perugia
  • Variante 2): 2 x Zwischenübernachtung inkl. HP zusätzlich
  • 3 Übernachtungen in Rom im 4-Sterne-Greenpark-Hotel Pamphili
  • 5 x Frühstücksbuffet
  • 4 x Abendessen als 3-Gänge-Menü
  • 1 x ganztägige Reiseleitung für Perugia und Assisi
  • 2 x ganztätige Reiseleitung in Rom
  • Weinprobe mit Abendessen (kalte Platte) in Frascati
  • Detaillierter Programmablauf für das Fahrpersonal des Busunternehmens mit genauem Zeitplan und Kilometerangaben
  • 24-Stunden Notfall-Telefon

6 Tage (Sa - Do) 5 x HP
ab € 549,-

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Der hl. Franz von Assisi und das Ewige Rom

Mein besonderer TIPP:

Eine Verlängerung des Perugia-Aufenthaltes ist lohnenswert, um dem Lago die Trasimeno und Umbriens ehemalige Hauptstadt Gúbbio zu besuchen. In diesem Fall beginnt die Reise 1 Tag früher. 

KH. Scholtis
Alte Etruskerstädte, liebliche Weinberge, Bilderbuchlandschaften und eine exzellente Küche: Umbrien wird im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Weg nach Rom gerne „links liegen gelassen“. Und dies völlig zu Unrecht!  Das „Grüne Herz Italiens“ ist ein Gebiet, reich an natürlicher Schönheit und  alten Traditionen. Hier ist die Heimat berühmter Maler und verehrter Heiliger. Seit vielen Jahren zieht es Pilgergruppen nach ...

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Buchbare Zusatzleistungen

Stadtführung Arezzo pauschal € 190,00
Stadtführung Cortona pauschal € 190,00
Reiseleitung Lichterfahrt in Rom (3 Std.) pro Pers. € 15,00

WICHTIGER HINWEIS:

Die in Rom fällige „Touristensteuer“ ist im Arrangementpreis NICHT enthalten, da diese laut Verordnung direkt vor Ort zu zahlen ist. Bitte drucken Sie in Ihrer Ausschreibung, Ihren Bestätigungen und in Ihren Reiseunterlagen dringend folgenden Hinweis:
Seit 01. Januar 2011 erhebt die Stadt Rom eine behördliche Steuer für Übernachtungen. Bei Übernachtung in Hotels der 4-Sterne-Kategorie fällt nach unserem aktuellen 
Wissensstand eine Steuer i. H. v. € 7,50 pro Person und Übernachtung an. Diese Steuer ist direkt im Hotel zu entrichten. Kinder unter 2 Jahren sind hiervon ausgenommen.